Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Sparta, Athen und Rom, namentlich aber in Deutschland, Preußen und Sachsen; 
übersichtliche Kenntnis der preußischen und sächsischen Staats- und der deutschen 
Reichsverfassung; Bekanntschaft mit einigen der bedeutendsten neueren vater— 
ländischen Geschichtswerke; 
b) für die erste Stufe überdies: Genauere Bekanntschaft mit dem Entwickelungs— 
gange der Weltgeschichte und Verständnis für Zusammenhang und innere Be— 
ziehungen der Ereignisse; Darlegung eingehenderer, auch auf Verfassungs- und 
Kulturgeschichte sich erstreckender Kenntnisse bezüglich des Altertums in der 
griechisch-römischen, bezüglich des Mittelalters und der Neuzeit hauptsächlich in 
der vaterländischen Geschichte; Kenntnis und Verständnis der wichtigsten wirt— 
schaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen insbesondere seit dem Ende des 
dreißigjährigen Krieges; Bekanntschaft mit den für die Hauptgebiete wichtigsten 
Geschichtsquellen und den Grundsätzen für ihre Verwertung, sowie mit den 
litterarischen Hilfsmitteln der Geschichtswissenschaft und hervorragenden Werken 
neuerer Geschichtsdarstellung. 
820. 
Erdkunde. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Erdkunde nachweisen 
wollen, ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Sicherheit in den grundlegenden Kenntnissen auf dem 
Gebiete der mathematischen, der physischen und der politischen Erdkunde, sowie 
in der Topik der Erdoberfläche; übersichtliche Kenntnis der Geschichte der Ent— 
deckungen und der wichtigsten Richtungen des Welthandels in den verschiedenen 
Zeitabschnitten, insbesondere auch der Entwickelung der deutschen Kolonien; Ver— 
trautheit mit dem Gebrauche des Globus, des Reliefs und der Karten; Fähig— 
keit, die Grundthatsachen der mathematischen Erdkunde an einfachen Lehrmitteln 
zur Anschauung zu bringen und einige Fertigkeit im Kartenzeichnen und geo— 
graphischen Zeichnen; 
b) für die erste Stufe überdies: Vertrautheit mit den Lehren der mathematischen 
Erdkunde und, soweit diese sich mit Hilfe der Elementarmathematik be— 
gründen lassen, auch mit deren Beweisen; Kenntnis der physikalischen und 
anthropogeographischen Verhältnisse der Erdoberfläche; zusammenhängendes 
Wissen in der politischen Erdkunde der Gegenwart; Übersicht über die räumliche 
Entwickelung der Kulturstaaten.
	        
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