Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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8 24. 
Chemie nebst Mineralogie. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Chemie nebst Mineralogie 
nachweisen wollen, ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Kenntnis der allgemeinen chemischen Verbindungsgesetze, 
der häufiger vorkommenden Elemente und ihrer wichtigsten Verbindungen nach 
Eigenschaft und Darstellungsweise, in letzterer Beziehung auch einige Bekanntschaft 
mit der chemischen Technologie, ferner genügende Übung in den für die Schule 
nötigen Experimenten; dazu eine auch auf eigene Anschauung gegründete Kenntnis 
der am häufigsten vorkommenden oder wichtigsten Mineralien hinsichtlich der 
Krystallformen, der physikalischen Eigenschaften und der chemischen Zusammen— 
setzung, sowie Bekanntschaft mit den wichtigsten Gebirgsarten; 
b) für die erste Stufe überdies: Eingehendere Bekanntschaft mit der anorganischen 
Chemie und auf dem Gebiete der organischen Chemie mit den allgemeinen Lehren 
über die Konstitution organischer Verbindungen, den wichtigsten Verbindungs- 
gruppen und Einzelverbindungen, soweit sie zum Verständnis physiologischer Vor- 
gänge und der organisch-chemischen Technologie erforderlich sind, daneben ge- 
nügende Fertigkeit in der Anstellung von Unterrichtsversuchen, Sicherheit in der 
qualitativen und einige Ubung in der quantitativen Analyse. 
8 26. 
Botanik und Zoologie. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Botanik und Zoologie 
nachweisen wollen, ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Eine auf eigener Anschauung beruhende Kenntnis der 
häufiger vorkommenden Pflanzen und Tiere aus der Heimat und besonders 
charakteristischer Formen aus fremden Ländern; Bekanntschaft mit der Anatomie 
und den Grundlehren der Physiologie des menschlichen Körpers unter Berück— 
sichtigung der Gesundheitspflege; Uberblick über die Systematik des Pflanzen- 
und Tierreichs; Kenntnis der wichtigsten natürlichen Familien, auch einiger Ver- 
treter der niederen Pflanzenwelt, sowie der wichtigsten Ordnungen der Wirbel- 
und Gliedertiere, auch einzelner Vertreter der übrigen Tierwelt und ihrer geo- 
graphischen Verbreitung; Bekanntschaft mit den Grundlehren der Anatomie, 
Physiologie und Biologie der Pflanzen und Einblick in den Bau und das Leben 
der Tiere; dazu einige Ubung im Zeichnen von Pflanzen= und Tierformen;
	        
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