Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Niedersteinbach, 
Wernsdorf und 
Langenleuba-Oberhain 
betroffen. 
Dresden, am 11. Juli 1899. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Effler. 
  
Nr. 42. Verordnung, 
einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung 
von Bestandtheilen der Landtagswahlkreise betreffend; 
vom 14. Juli 1899. 
  
Das Verzeichniß der den einzelnen Landtagswahlkreisen zugehörigen Orte und Orts- 
theile in der Beilage B der Ausführungsverordnung vom 10. Oktober 1896 (G.= u. 
V.-Bl. S. 152 flg.) wird in folgenden Punkten abgeändert: 
1. Die Gemeinde Niederlößnitz scheidet infolge ihrer Vereinigung mit der 
Stadtgemeinde Lößnitz aus dem 35. ländlichen Wahlkreise aus und tritt dem 17. 
städtischen Wahlkreise hinzu. 
2. Ebenso scheidet die Gemeinde Haselbrunn nach ihrer Einverleibung in die 
Stadtgemeinde Plauen aus dem 44. ländlichen Wahlkreise aus und kommt beim 
23. städtischen Wahlkreise in Zuwachs. 
Ferner führen die nachgenannten Gemeinden infolge ihrer Vereinigung zu einer 
Gemeinde veränderte Ortsbezeichnungen und zwar: 
3. die Gemeinden Altgersdorf und Neugersdorf im 2. ländlichen Wahl- 
kreise die Bezeichnung „Alt= und Neugersdorf“, 
4. die Gemeinden Demitz und Thumitz im 7. ländlichen Wahlkreise die Be- 
zeichnung „Demitz-Thumitz“, 
5. die Gemeinden Leubnitz und Neuostra im 10. ländlichen Wahlkreise die 
Bezeichnung „Leubnitz-Neuostra“,
	        
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