Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 
3. der Tischlergeselleꝰ) Hermann Rautenberg, 
  
  
  
der Persönlichkeit nach 
  
bekannt, 
22 Jahre alt, wohnhaft in Berlin, Neue Friedriclstrasse S 
  
4. die Schneiderin Antonie Liebau, 
  
  
  
der Persönlichkeit nach durch den Zeugen Rautenberg 
anerkannt, 
  
63 Jahre alt, wohnhaft in Bernau, Kreis Nieder-Barnim. 
  
  
Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nach 
einander die Frage: 
ob sie die Ehe mit einander eingehen wollen. 
Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte 
sprach hierauf aus, 
daß sie kraft des Bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr rechtmäßig 
verbundene Eheleute seien. 
  
  
  
Vorgelesen, genehmigt und von der schreibensunkundigen Antonie Liebau 
mit ihrem Handæeichen versehen, ron den anderen Erschienenen untorschrieben. 
Iulius Hermann Schneider. IHenriette Schneider. geborene Neuberg. 
Hermann Nautenberg. 4 .............·.........................·. ................ .......... 
  
Der Standesbeamte. 
In Vertretung. 
  
*) Es ist stets Stand oder Gewerbe der Zeugen anzugeben.
	        
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