Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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auf dem Grundstück unter 3 
Abth. III Nr. 4 1200. A Hypothek, mitbelastet das Grundstück unter 2; 
auf dem Grundstück unter 4 
Abth. III Nr. 3 1800.A Hypothek. 
Gleichen Rang mit der Hypothek hat auf dem Grundstück unter 4 ein in Abth. II Nr. 6 ein— 
getragenes Vorkaufsrecht. 
Brand, den 10. Mai 1903. 
. Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) Hänel. 
Von der Forderung von 8000 Mark sind zweitausend Mark abgeschrieben worden. 
Brand, den 7. März 1905. 
" Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) Hänel. 
Die von der Forderung verbliebenen sechstausend Mark sind mit Zinsen vom 1. November 1906 
ab an den Landwirth Gustav Erich Schmaltz in Döhlen abgetreten worden. 
Die Abtretung ist am 28. Dezember 1906 in das Grundbuch eingetragen worden. 
Brand, den 5. Januar 1907. 
" Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) H än el. 
Von dem Grundstücke Blatt 16 des Grundbuchs für Mulda ist das Flurstück Nr. 80 des Flur— 
buchs abgeschrieben worden. 
Brand, den 4. April 1907. 
Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) Hänel. 
Auf dem Grundstücke Blatt 16 des Grundbuchs für Mulda gehen der Forderung vor 33 Mark 
jährliche, vom 1. Oktober 1907 ab an die Königlich Sächsische Landeskulturrentenbank zu zahlende Rente. 
Brand, den 10. Dezember 1907. 
Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) Hänel. 
Die Forderung von sechstausend Mark ist mit Zinsen vom 1. Mai 1907 ab an den Kaufmann 
Curt Otto Schreiber in Nossen abgetreten worden. Die Abtretung ist im Grundbuche vermerkt. 
Der Gläubiger Schreiber hat auf die Hypothek an dem Grundstücke Blatt 15 des Grundbuchs für 
Brand verzichtet. 
Brand, den 4. Januar 1908. 
Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) Hänel. 
 
	        
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