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gradige Veränderungen aufweist, daß der Genuß bei Menschen allgemeinen Wider—
willen hervorrufen würde. Insonderheit kommen hier in Betracht:
a) vorgeschrittene Fäulniß und ähnliche Zersetzungsvorgänge,
b) widerlicher, auch nach der Kochprobe noch sehr auffälliger Geruch und Geschmack,
so: Harn-, Geschlechtsgeruch, fischiger, thraniger Geruch, Geruch nach Arznei-
mitteln und Giften (Phosphor, Karbolsäure 2c.),
) hochgradige Wässerigkeit,
d) Gelbfärbung infolge hochgradiger Gelbsucht.
4. Eingeweide, welche Leberegel, Lungenwürmer, Echinococcen, Ge-
schwülste, Verhärtungen, Kalkeinlagerungen, eitrige Herde in größerer
Zahl enthalten, sowie auch Eingeweide, welche tuberkulöse Einlagerungen einschließen oder
deren Lymphdrüsen mit tuberkulösen Herden durchsetzt sind.
§ 2. Als ungenießbar zu erachten ist das Fleisch, dagegen als genießbar, jedoch
nicht bankwürdig (bedingt tauglich zum Genuß für Menschen) das ausgeschmolzene
Fett bei folgenden Krankheiten der Schlachtthiere:
a) erhebliche Verletzungen, wenn die Thiere später als 12 Stunden nach Ent-
stehung derselben geschlachtet worden sind, und bei der Fleischbeschau ausgedehnte
Blutungen, umfängliche Zertrümmerung von Gewebe, Austritt von Magen-,
Darminhalt oder Harn in die Bauchhöhle rc. gefunden werden,
b) Finnenkrankheit, sobald die Finnen so zahlreich vorhanden sind, daß sie auf
den meisten der angelegten Muskelschnittflächen zu Tage treten oder das Fleisch
eine hellere Farbe und wässerige Beschaffenheit angenommen hat,
e) Trichinenkrankheit, wenn in den meisten der angefertigten Präparate Trichinen
gefunden werden,
d) Tuberkulose, wenn dieselbe verallgemeinert (generalisirt) ist (d. h. wenn die
Ausbreitung der tuberkulösen Prozesse im Körper nur durch den Blutstrom (mit
Ausnahme des Pfortaderblutstromes] stattgefunden haben kann) und frische
(d. h. nicht verkalkte, eingetrocknete oder abgekapselte) oder zahlreiche ältere
tuberkulöse Herde in Muskeln, Knochen oder den zugehörigen Lymph-
drüsen vorkommen oder akute Miliartuberkulose vorliegt, oder
wenn bei hochgradiger und gleichzeitiger ausgebreiteter Tuberkulose
hochgradige Abmagerung vorhanden ist.
In gleicher Weise ist zu beurtheilen:
e) Fleisch (bez. Fleischtheile), welches blutige Durchtränkung oder entzündliche
Veränderungen aufweist oder mit Blutungen, Eiterherden, schwieligen
Verdichtungen, bösartigen Neubildungen, Miescher'schen Schläuchen,
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