Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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k) Gebärmutter (namentlich wenn das Thier kurz vorher geboren hat, wenn sie 
vergrößert oder ihre Außenfläche verändert ist, in Bezug auf Inhalt und Be— 
schaffenheit der Schleimhaut). 
1!) Euter und die dazu gehörigen Lymphdrüsen. 
m) Besichtigung des ausgeschlachteten Thieres (Nährzustand; Fleisch 
hinsichtlich Farbe, Ausblutung, Blutungen, Durchfeuchtung, Geruch, Parasiten; 
bei schweren Allgemeinerkrankungen, insbesondere Tuberkulose ꝛc. auch die dazu 
gehörigen Fleischlymphdrüsen; Nieren [welche beim Rind immer, bei anderen 
Thieren dann aus dem umgebenden Talg bez. Fett herauszulösen sind, wenn 
sich an dem frei liegenden Theile ihrer Oberfläche eine Abweichung von der ge- 
sunden Beschaffenheit bemerkbar macht]:; Innenfläche der großen Körperhöhlen 
in Bezug auf Bauch= und Brustfell, die noch vorhandenen Reste von Ergüssen 
in denselben; Verwundungen, Knochenbrüche 2c.; Haut). 
2. Bei einzelnen Schlachtthierarten 
insbesondere Folgendes: 
a) bei Rindern: 
Finnen (ausgiebiger Schnitt gleichlaufend der äußeren und inneren Fläche beider 
Unterkieferäste durch die äußeren und inneren Kaumuskeln): 
Gebärmutter und Euter wegen jauchiger und brandiger Entzündung; Maulschleim- 
haut wegen Maurlseuche. 
b) bei Kälbern: 
Nabel und Beschaffenheit der Gelenke, sowie deren Umgebung; 
Beschaffenheit des Bauchfelles und des Darmes und etwaiger krankhafter Inhalt der 
Bauchhöhle und des Darmes; 
Luftblasen im Unterhautbindegewebe und zwischen den Muskeln. 
c) bei Schweinen: 
Lymphdrüsen am Unterkiefer und in der Umgebung des Schlundkopfes; 
Lungen und Brustfell bezüglich abgestorbener käsiger Herde in ersteren, Trübungen, 
Verwachsungen, Auflagerungen 2c. an letzterem (wegen Schweineseuche); 
Darm hinsichtlich Röthung, inselförmiger Verdickungen seiner Wandung; Röthung, 
Schwellung, käsiger Zerfall seiner Schleimhaut (Schweineseuche und Schweine- 
pest); 
Haut bezüglich Färbung (Rothlauf, Schweineseuche); 
Parasiten in der Muskulatur (bei der Untersuchung auf Finnen ist der Schmeer los- 
zulösen) und Geruch der letzteren (bei Ebern).
	        
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