Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Bezüglich der im Artikel I, Z. 2 genannten, mit der Spurweite von 0,75 Meter 
auszuführenden Eisenbahn Friedland —Markersdorf ist in der Station Markersdorf für 
eine unmittelbare Schienenverbindung mit der nach Zittau führenden Schmalspurbahn 
und in der Station Friedland für derartige bauliche Anlagen und Betriebseinrichtungen 
Vorsorge zu treffen, daß der wechselseitige Uebergang von Personen und Gütern zwischen 
den in Betracht kommenden Eisenbahnen thunlichst vereinfacht, beschleunigt und 
verwohlfeilt werde. 
Bezüglich der im Artikel I, Z. 5 genannten Kleinbahn wird bestimmt, daß dieselbe, 
falls sie für den lokalen Güterverkehr benützt und zu diesem Zwecke mit den Linien der 
Böhmischen Nordbahn in unmittelbare oder mittelbare Geleiseverbindung gebracht werden 
sollte, eine gleichartige Verbindung auch mit der Haltestelle Alt-Warnsdorf der 
Königlich Sächsischen Staatsbahnen erhalten soll. 
Artikel VIII. 
Die Punkte, wo die im Artikel I bezeichneten Eisenbahnen die Grenze überschreiten 
sollen, werden im Wege gemeinsamer Verhandlung durch beiderseitige Kommissarien 
bestimmt werden. 
Zum Zwecke der Erwerbung der zur Anlage der im Artikel I angeführten Eisen- 
bahnen erforderlichen Grundstücke soll den Unternehmern in jedem der beiden Staats- 
gebiete das Enteignungsrecht nach den dort jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen 
eingeräumt werden. 
Artikel HK. 
Der Betriebswechsel auf den im Artikel I, Z3. 1 bis 4 bezeichneten Eisenbahnen 
findet statt: 
a) bezüglich der Eisenbahnlinie von Roßbach nach Adorf in dem auf sächsischem Gebiete 
gelegenen, nach Maßgabe der Betriebs= und Verkehrsbedürfnisse zu erweiternden 
Bahnhofe Adorf; 
b) bezüglich der Eisenbahnlinie von Friedland nach Markersdorf in dem auf öster- 
reichischem Gebiete in unmittelbarer Nähe der Grenze anzulegenden Bahnhofe 
bei Hermsdorf; 
F0) bezüglich der Eisenbahnlinie von Nixdorf nach Sebnitz in dem auf sächsischem 
Gebiete gelegenen Bahnhofe Sebnitz; 
6) bezüglich der Eisenbahnlinie von Schluckenau nach Sohland in dem auf sächsischem 
Gebiete gelegenen, nach Bedürfniß zu erweiternden Bahnhofe Sohland. 
Die Grenzzollämter sind für die Eisenbahnlinie Roßbach—Adorf in der Station 
Roßbach, für die Linie Friedland — Markersdorf in der Betriebswechselstation Hermsdorf,
	        
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