Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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vorderen und hinteren Schiffstheile ermittelt werden. Ferner wird, wenn die 
Schiffsform es erfordert, für die obere Aichebene und die mittlere Einsenkungsebene 
noch eine Zwischenbreite auf halber Länge dieser Ebenen im vorderen und hinteren 
Aichraume gemessen. 
. Wird die Aufnahme einzelner Breiten durch vorspringende Theile, wie Schaufel— 
räder 2c., an der Aufnahmestelle verhindert, so darf die Breitenmessung ausnahms- 
weise an einer anderen, der vorgeschriebenen möglichst naheliegenden Stelle vor- 
genommen werden. In solchen Fällen muß jedoch stets eine Berichtigung der auf- 
genommenen Maße, der Form des Schiffes entsprechend, erfolgen. 
C. Berechnung des Flächeninhalts der einzelnen die Aichschichten 
begrenzenden Ebenen. 
Die Berechnungen sind in demselben Protokoll auszuführen, in welchem die Maße 
verzeichnet sind (B 1). 
Jedes Protokoll ist nach Beendigung aller in demselben vorzunehmenden Berech- 
nungen und Aufzeichnungen von der Aichbehörde zu unterzeichnen. 
Alle Rechnungen sind mit 3 Dezimalstellen durchzuführen, und zwar ist die dritte 
Dezimalstelle um 1 zu erhöhen, wenn die darauf folgende vierte Stelle 5 oder mehr 
beträgt. 
. Die Berechnung der einzelnen Einsenkungsebenen erfolgt in nachstehender Weise: 
Bei der Leerebene werden die gemessenen Breiten vom Vordertheile des Schiffes 
anfangend fortlaufend mit 1, 2, 3, 4, 5 u. s. f. bezeichnet und der Reihe nach mit 
1,4,2,4,2, 4. . . . . 4 1 multiplizirt. Die Summe dieser Produkte multiplizirt 
mit dem dritten Theile des gemeinsamen Abstandes der Längentheilpunkte von ein— 
ander ergiebt den Flächeninhalt der Leerebene in Quadratmetern. 
Die Flächeninhalte der übrigen Einsenkungsebenen setzen sich aus dem Inhalte 
der in den drei Abtheilungen des Aichraums befindlichen Theile derselben zusammen. 
Die Ermittelung des Inhalts der in der mittleren Aichraumabtheilung befindlichen 
Theile jeder dieser Ebenen erfolgt in der für die Leerebene vorgeschriebenen Weise, 
während die beiden anderen Theile je nach ihrer Form als Dreiecke, Trapeze oder 
von krummen Linien begrenzte Flächenstücke berechnet werden. Im letzteren Falle 
werden die drei Breiten (s. oben B 6 Absatz 2) mit 1, 4, 1 multiplizirt, die Pro- 
dukte addirt und sodann wird durch Multiplikation dieser Summe mit dem dritten 
Theile des Abstandes dieser Breiten von einander der Flächeninhalt gefunden. Im 
Falle eines Dreiecks oder Trapezes wird die algebraische Summe der zwei Breiten 
mit der Hälfte des Abstandes dieser Breiten multiplizirt. Die Summe der Inhalte 
der drei Theile einer Einsenkungsebene ist der Flächeninhalt der letzteren. 
1899. 57
	        
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