Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

— 401 — 
» Anlage I. 
Schiffsaichbehörde (Ausführungsbestimmungen zu § 8 unter B.) 
zu Eingetragen unter lide. Vr. pdes Verzeichnisses 
der Aichungen und Aichprüfungen. 
Protokoll 
über 
das auf Grund der Aichordnung vom 
für (echung ver (Name) durchgeführte Aichverfahren. 
Schiffsbeschreibung. 
I. Schiffsgattung 9. Material des Bodens 
2. Schiffsname 10. - der Bordwände 
3. Heimathshafen 11. - -Bodenstücke 
LErbauungszeit 12. - -Spanten 
z. Erbauungsort 13. Art der Eindeckung 
ʒ. Name des Schiffers 14. Art und indizirte Pferdestärke der Maschine 
!. Name des Eigners. 15. Art und Zahl der Kessel, Arbeitsdruck 
3. Bauart 16. Größe der festen Kohlenbehälter 
Unmerkung. Bei Ausfüllung der vorstehenden Schiffsbeschreibung ist anzugeben unter: 
1. Ob durch Dampf oder andere Triebkraft bewegt (Schrauben, Seiten-, Hinterrad oder 
Turbinen), Segelschiff (Art der Takelung, Schleppschiff, Kahn, Kuff, Bark u. s. w.). 
Monat und Jahr des ersten Zuwasserlassens. 
Ob mit Kiel oder flachem Boden, Klinker oder Kraveel. 
bis 12. Ob Holz, Eisen, Stahl. 
Ob mit festem Deck, offen mit loser Bedachung oder ohne Bedachung. 
„ " 
Erkennungsmaße. 
Senkrechter Abstand des festen Bordes von der obersten Marke: 
bei dem Tiefgangsanzeiger vorn rechtts m, vorn linkks m. 
-- - mderMItterechtsT..............·· m,inderMittelinks.m. 
-- - hinten rechts m, hinten links m. 
Grundmaße der Aichung. 
Die Leerebene liegt über dem Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger (Leertiesen m. 
Die obere Aichebene liegt über dem Rullpuntie d der iefgangẽanzeiger * m. 
Höhe des Aichraums . .. w.
	        
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