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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
16. Stück vom Jahre 1899.
Inhalt: Nr. 72. Bekanntmachung, die Ordnung der Prüfung für Kandidaten des höheren Lehramtes der
mathematisch-physikalischen und chemischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden
betr. S. 451.
Nr. 72. Bekanntmachung,
die Ordnung der Prüfung für Kandidaten des höheren Lehramtes der
mathematisch-physikalischen und chemischen Richtung an der Königlichen
Technischen Hochschule zu Dresden betreffend;
vom 20. Oktober 1899.
Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat für die Prüfung von
Kandidaten des höheren Lehramtes der mathematisch-physikalischen und chemischen Richtung
an der hiesigen Technischen Hochschule die nachstehende Prüfungsordnung erlassen.
Unter Bezugnahme auf 88 30 und 31 derselben wird dies hierdurch bekannt gemacht. —
Wegen der Prüfung von Kandidaten des höheren Lehramtes der technischen Richtung
an der Königlichen Technischen Hochschule zu Dresden bewendet es bei der Verordnung
vom 14. November 1879 und der mit derselben erlassenen Prüfungsordnung (G.= u.
V.-Bl. S. 406 flg.).
Dresden, den 20. Oktober 1899.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Seydewitz.
Auerbach.
Auegegeben zu Dresden den 30. Oktober 1899. 67