Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Die Anstellung erfolgt: » 
Der Anstellung - " Angabe über 
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Anforderungen, welche an den geht eine Probe= h) auf Kündigung 
Bewerber gestellt werd dienstzeit mit einer Frist ungen des Bemerkungen. 
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von: c) auf jederzeitigen . 
Wiberruf. höhere Stellen. 
8. 9. * 10. I II. 12. 
Geläufige und schöne Handschrift. 
Sicherheit in der Rechtschreibung. 
u. s. w. u. s. w. 
. 
i 
: 
1899. 
  
76
	        
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