Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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6 3. Von der in § 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Marienberg 
betroffen. 
Dresden, am 2. Dezember 1899. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Effler. 
  
Nr. 95. Bekanntmachung, 
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betreffend: 
vom 11. Dezember 1899. 
Nach der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses 
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe in folgender Weise zusammengesetzt. 
Es sind gewählt worden: 
a) aus der ersten Kammer 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der Rittergutsbesitzer Domherr der Oberbürgermeister Geheime Finanz- 
von Trützschler auf Dorfstadt, rath a. D. Beutler in Dresden, 
der Rittergutsbesitzer Rittmeister a. D. der Landesälteste von Zezschwitz 
von Bodenhausen auf Pöhl, auf Deutschbaselitz, 
der Ministerialdirektor a. D. Wirklicher der Rittergutsbesitzer Dr. von Wächter 
Geheime Rath Meusel, Exeellenz, auf Röcknitz; 
in Dresden; 
b) aus der zweiten Kammer 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der vorsitzende Direktor des Landwirth-- der Rechtsanwalt, Justizrath Opitz 
schaftlichen Kreditvereins im Königreiche auf Treuen, oberen Theils, 
Sachsen, Geheimer Hofrath 
Dr. jur. Mehnert auf Medingen, 
89“
	        
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