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4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern:
2 Deckengurte,
2 Halfterketten, ungefähr 1 Meter 30 Centimeter bis 1 Meter 70 Centimeter
lang und nicht über 1 Kilogramm schwer,
1 neue Kardätsche,
1 Train= (Fahr-) Peitsche.
Bemerkung.
Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Be-
stimmungen möglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen ist nur hinwegzusehen,
wenn das Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwecke völlig geeignet
ist. Keinesfalls dürfen aber die Bedingungen über das Gewicht des Wagens
und die erforderliche Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. — Für Fahrzeuge zu be-
sonderen Zwecken können nöthigenfalls die Anforderungen entsprechend geändert
werden. Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde
zur Aushebung, so dürfen auch Fahrzeuge angekauft werden, welche bei größerer
Tragfähigkeit entsprechend schwerer als 14 Zentner sind.
Unter „Geschirre“ ist
die Beschirrung der Zugpferde, wie sie zum Anspannen an den Wagen
sowie zum Leiten erforderlich ist,
unter „Hinterbracke" ·
die zum Anspannen der Pferde an den Wagen nöthige, mit 2 Ortscheiten
versehene Vorrichtung, die entweder an dem Vorderwagen fest angebracht
oder zwischen den Deichselarmen anzuhängen ist,
zu verstehen.
Da die landesüblichen Wagen zumeist mit festen Deichseln versehen sind, dürfen statt
der geforderten Wagen mit „abnehmbarer Deichsel“ auch solche „mit fest angebrachter
Deichsel“ ausgewählt werden.