Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

  
  
  
  
  
  
1 2. 3. 4 . 
# Amts- Gesammtzahl Davon sind kriegsbrauchbar als 
3 haupt= Pferde. der nach der Zahl 
mann Reichsviehzählung Reit- 
z Aus- der ge— Zugpferde beson- 
schast )ens Hppferde ders 
S (oder hebungs- snshnschsuß der musterten 1. II schwere 
3 Stadt. bezirk. und Fohlen vor= Pferde. I. II. Zug- 
Hbezirk) handenen Pferde. Stang. Vord. Stang. Vord. pferde. 
  
  
  
  
  
Zusatz für die Nachweisungen der General- 
kommandos (bezw. der Kreishauptleute). 
Im Mobilmachungsfalle hat der Korpsbezirk 
X Armeekorps (der Regierungsbezirk 
zu stellen: 
a) für das x. Armeekorps 
b) Vy.6 . 
Dazu30X0Resewe. . l 
  
Summe. 
  
Mithin gegen den Bedarf: Ueberschuß 
Ausfall.. « 
  
  
  
  
Anmerkung: Gehören die amtshauptmannschaftlichen oder Stadtbezirke verschiedenen Regierungs- 
bezirken an, so sind diese durch besondere Ueberschriften in Kolonne 2 kenntlich zu machen. 
 
	        
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