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Für das Gutachten darüber
3 bis 6.“.
7. Für die Untersuchung eines Verletzten in der Behausung des Arztes
3 bis 6.2,
außerhalb der Behausung des Arztes
5 bis 10.4.
Für das Gutachten darüber
3 bis 30.K.
8. Für die Untersuchung einer Person betreffs deren Geisteszustandes
6 bis 30.2.
Für das Gutachten darüber
a) zum Behufe der Unterbringung in einer Irrenanstalt
6 bis 10.4,
b) in anderen Polizeifällen
3 bis 10/
FC) zu gerichtlichen Zwecken, in civil= oder kriminalrechtlichen Fällen
10 bis 100 .
9. Für die Untersuchung einer Person über geschlechtliche Zustände (Geschlechts-
vermögen, Ehestandsfähigkeit, Jungfernschaft, Schwangerschaft, erfolgte Geburt, geschlecht-
liche Vergehungen und Gewaltthätigkeiten rc.)
5 bis 20.7.
Für das Gutachten darüber
5 bis 20 .
10. Für die gleichzeitige Untersuchung eines Ehepaares in Beziehung auf Geschlechts-
verhältnisse
5 bis 20..
Für das Gutachten darüber
5 bis 30.4.
11. Für die Untersuchung einer Person aus einem anderen Grunde oder zu einem
anderen Zwecke, als in den unter 6 bis 10 aufgeführten Fällen
3 bis 10 #.
Bei der gleichzeitigen Untersuchung mehrerer Personen an demselben Orte für jede
Person
2 bis 5.4.
Für das Gutachten darüber
3 bis 30.4.