Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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den landesherrlichen Patronats- und Kollaturrechten über die Kirchen von Gablenz und 
Altendorf aber durch die Einverleibung eine Aenderung nicht eintritt. 
Dresden, am 23. Dezember 1899. 
Evangelisch-lutherisches Landeskonsiftorium. 
v. Zahn. 
Teubner. 
  
Nr. 2. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Aktiengesellschaft Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn 
bei Freiberg betreffend; 
vom 30. Dezember 1899. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Aktiengesellschaft 
Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn bei Freiberg behufs Aufnahme einer Anleihe von 
neunmalhunderttausend Mark 
beschlossene Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit vier vom Hundert zu ver- 
zinsenden und planmäßig vom Jahre 1901 bis 1929 zur Rückzahlung zu kündigenden 
Schuldscheinen in 400 Stücken über je 1000 ¼, in 400 Stücken über je 500 .4 und 
in 1000 Stücken über je 300% nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung 
vom 11. September 1899 die nachgesuchte Genehmigung ertheilt. 
Dresden, am 30. Dezember 1899. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Metzsch. v. Watzdorf. 
" Gläsel. 
  
Nr. 3. Bekanntmachung, 
die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen 
im Jahre 1900 zu gewährenden Vergütung betreffend; 
vom 4. Januar 1900. 
Noch der seiten des Herrn Reichskanzlers in Nr. 304 des Deutschen Reichsanzeigers 
vom Jahre 1899 erlassenen Bekanntmachung vom 21. Dezember 1899 ist auf Grund
	        
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