Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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36. Eintragung einer Familienanwartschaft in die erste Abtheilung des 
Grundbuchs 
auf ein Grundbuchblaüt 100—300.4, 
wegen jedes weiteren Blattes ...... 10«Æ. 
37. Eintragung eines Eigenthumswechsels, als Ge e ammtgebühr, 
a) wenn das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen 
worden ist, bei einem Meistgebote 
bis zu 2004 22, 
von über 200 4 bis 500. 3= 
500 1500= 5 — 
21500- 5 2000 - .„ 
2000 3000 = 10 
3000 6000= 13 
von jeden weiteren vollen 3000 #% noch 1-; 
b) wenn der Erwerber in Bezug auf den Nachlaß des bisherigen 
Eigenthümers pflichttheilsberechtigt ist und das Grundstück 
als Erbe erworben hat, bei einem Werthe 
bis zu 1000 4# 2 , 
über 1000%⅝ bis 1500 4= 
= 1500 3000 5— 
- 3000 - 5000 6 — 
- 5000 10000 = 8 "4 
= 10000 20000 = . 10— 
= 20 000 = 50 000 15 
50 000 -100000- . 20 
u 
Uu 
100000 . 30-. 
Sind mehrere Erben einzutragen, für jeden weiteren 
Erben bei einem Werthe 
bis zu 5 OCOCOC 4A .. 50 4, 
über 5000 4 bis 10 000 .... 1.4, 
10000 ...2-— 
Dieselben Gebühren werden erhoben 
1. wenn der Erwerber in Bezug auf den Nachlaß des 
bisherigen Eigenthümers pflichttheilsberechtigt ist und 
das Grundstück als Nacherbe oder auf Grund einer 
Familienanwartschaft erworben hat;
	        
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