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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1900.
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Inhalt: Nr. 17. Bekanntmachung, die Genehmigung der neuen Satzungen des Erbländischenkritterschaftlichen
Kreditvereins im Königreiche Sachsen betr. S. 25. — Nr. 18. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, die
Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Volksschulen rc. betr., sowie zur Abänderung einer Bestimmung des
Gesetzes, das Volksschulwesen betr. S. 42. — JNr. 19. Gesetz, die Pensionsberechtigung der Nadel-
arbeitslehrerinnen betr. S. 44. — Nr. 20. Verordnung, die Fleischtransportkontrole betr. S. 46. —
Nr. 21. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen betr.
S. 47. — Nr. 22. Verordnung, betr. die Anlegung von Mündelgeld bei Banken. S. 48.
Nr. 17. Bekanntmachung,
die Genehmigung der neuen Satzungen des Erbländischen ritterschaftlichen
Kreditvereins im Königreiche Sachsen betreffend;
vom 26. Februar 1900.
Das Ministerium des Innern hat die unter dem 2. Januar dieses Jahres ausgefertigten
neuen Satzungen der am 13. Mai 1844 (G.= u. V.-Bl. S. 163) landesherrlich be-
stätigten, den Namen „Erbländischer ritterschaftlicher Kreditverein im Königreiche Sachsen“
führenden Anstalt genehmigt und hierüber diese
Urkunde
ausgestellt.
Dresden, am 26. Februar 1900.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Gläsel.
Ausgegeben zu Dresden den 19. März 1900. 4