Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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Dafern das Besitzthum in Gewerbeetablisse— 
ments, Geschäftsniederlassungen oder Gewerbs 
anlagen und in Grundstücken besteht, welche 
dom Besitzer zu gewerblichen Zwecken benutzt 
  
Schätzung 
des Ein- 
kommens 
i 
l 
Etwaige 
Anmerkungen 
der 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
werden, 
5 inrnen besondere Be Bezirkssteuereinnahme 
J esitzthume 
nähere Bezeichnung des Angabe, durh die merkungen zur 
Gewerbeetablissements, der s wieviel Arbeiter, Arbeiter- onrne Erläuterun .## Z 
Geschäftsniederlassung oder innen, Gesellen, Werkführer, Gemeinde- - Schätzungs-Nachweisung 
Gewerbsanlage unter An- Commis und andere behörde der abgesendet Besondere 
gabe des Gegenstandes der Gewerbsgehülfen von der (bei Theil- 4 Bemerk- 
Fabrikation, des Handels Betreffenden ftändig be- habern Schätzung ungen 
oder sonstigen Gewerbe- schäftigt werden und wie- antheiliger am an g 
betriebes viel von jeder Art Betrag.) 
9 10 11 12 13 14 15 
Mark 
1800. 99
	        
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