Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

— 180 — 
H. 
(Landeswappen) 
Königlich Sächsischer Theilhypothekenbrief 
über 8000 M. 
  
Der bisherige Brief über die im Grundbuche für Lawalde Blatt 4 Abtheilung III Nr. 3 ein- 
getragene Hypothek von 12000 .7I lautet wie folgt: 
(Abschrift des Briefes und der auf ihm befindlichen Vermerke mit Ausschluß des Vermerkes 
über die Theilabtretung).“) 
Die vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein. 
Von den 12 000.4 sind achttausend Mark mit Zinsen vom 1. April 1905 ab, unter Einräumung 
des Vorranges vor dem Reste, an den Rentner Karl Rutzsch in Bautzen abgetreten worden. Die Ab- 
tretung ist im Grundbuch eingetragen. 
Ueber die 
Achttausend Mläark 
mit Zinsen ist dieser Theilhypothekenbrief hergestellt worden. Die Herstellung ist auf dem bisherigen Briefe 
vermerkt. 
Löbau, den 31. Mai 1905. 
Königliches Amtsgericht. 
(Siegel) 
Röder. 
  
Dresden, den 2. Dezember 1901. 
Ministerium der Juftiz. 
Rüger. 
Kurth. 
  
*) Ist mit dem bisherigen Briefe eine Schuldurkunde verbunden, so ist die beglaubigte Abschrift der 
Urkunde nicht in die Abschrift aufzunehmen, sondern mit dem Theilhypothekenbriefe durch Schnur und Siegel 
zu verbinden.
	        
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