Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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Vierter Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. 
rc. 
2. rc. 
  
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewerb- 
ungen zu richten sind, 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Der erste Absatz des Abschnitts: 
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen 
— G.= u. V.-Bl. 1895, S. 111 — 
erhält in der 3. Spalte folgenden Zusatz: 
Expeditionsbeamte, denen lediglich die Besorgung 
des Schreibwerks und der damit zusammen- 
hängenden Dienstverrichtungen obliegt (Diä- 
tisten, Lohnschreiber u. s. w.). 
ꝛc. 
  
  
  
Bezüglich der Diä— 
tisten bei den Kreis- 
und Amtshaupt- 
mannschaften, sowie 
bei den Expeditionen 
des Dresdner Jour- 
gnals, der Leipziger 
Zeitung, des aka- 
demischen Rathes 
und der Landes- 
anstalten: 
Ministerium des 
Innern. 
  
 
	        
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