Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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b) durch besonderes Dekret, in welchem Unsere Entschließungen auf 
die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits ergangen 
sind: 
in Betreff des Staatshaushalts-Etats auf die Jahre 1902 und 1903 nebst Nach- 
trägen durch das Dekret vom 6. dieses Monats, in dessen Folge das mit den getreuen 
Ständen vereinbarte Finanzgesetz auf die erwähnten beiden Jahre unverweilt erlassen 
werden wird; 
c) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 
1. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1898 und 1899, 
2. wegen der mittels Dekrets vom 13. November 1901 gegebenen Nachweisungen 
über die Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1899 und 
1900. 
B. Vorlagen an die getreuen Stände, rücksichtlich deren es Unserer Entschließung 
noch bedarf: 
Den ständischen Anträgen entsprechend werden zur Publikation gelangen: 
1. das Gesetz, die direkten Steuern betreffend, 
2. das Gesetz, die Abänderung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 
betreffend, 
3. das Ergänzungssteuergesetz, 
4. das Gesetz, die Freilassung der den Militärinvaliden wegen Verstümmelung oder 
Kriegsinvalidität gewährten Pensionserhöhungen und Zulagen (Verstümmelungs= und 
Kriegszulagen) sowie der mit Kriegsdekorationen verbundenen Ehrensolde und der den 
Kriegshinterbliebenen gewährten Beihülfen von Steuern und Abgaben betreffend, 
5. das Gesetz, die Aufnahme einer dreiprozentigen Rentenanleihe betreffend, 
6. das Gesetz, die Tagegelder der Landtagsabgeordneten betreffend, 
7. das Gesetz, die den Abgeordneten zur Synode zu gewährende Auslösung betreffend, 
8. das Gesetz, die Ausdehnung der Verwaltungsrechtspflege nach dem Gesetze vom 
19. Juli 1900 auf kirchliche Angelegenheiten betreffend, 
9. das Enteignungsgesetz für das Königreich Sachsen, 
10. das Gesetz über die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungs- 
sachen, 
11. das Gesetz, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und 
der Adelszeichen betreffend,
	        
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