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3. die Petitionen wegen Errichtung von Amtsgerichten in Rötha und Wilkau sowie
die Petition des Buchhalters Friedrich Franz Alfred Wernicke in Dresden wegen Ent—
schädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft,
4. die Petition der Kaufleute Paul Herrmann und Clemens Götze in Dresden um
Gewährung einer Entschädigung aus Staatsmitteln
mit erwogen werden.
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, so behalten
Wir Uns die Entschließung auf sie noch vor.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei—
gethan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungs-
blatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem
Königlichen Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Sibyllenort, den 7. Juni 1902.
Albert.
Carl Georg Levin von Meltzsch.
Carl Paul Edler von der Planitz.
Kurt Damm Paul von Seydewitz.
Dr. Conrad Wilhelm Rüger.
Dr. Viktor Alerander Otto.
Nr. 40. Finanzgesetz
auf die Jahre 1902 und 1903;
vom 6. Juni 1902.
Wa#n, Albert, von GOTTE# Gnaden König von Sachsen
2c 20. 2.
finden Uns mit Zustimmung Unserer getreuen Stände bewogen, das Finanzgesetz auf die
Jahre 1902 und 1903 zu erlassen, wie folgt:
&1. Auf Grund des verabschiedeten Staatshaushalts-Etats werden die Gesammt-
einnahmen und die Gesammtausgaben des ordentlichen Staatshaushalts für jedes der
Jahre 1902 und 1903 auf die Summe von