Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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landesväterlichen  Fürsorge,  werden  auch  die  Verfassung  des  Landes  in  allen  ihren  Be—
stimmungen  während  Unserer  Regierung  beobachten,  aufrecht  halten  und  beschützen.
Damit  der  Gang  der  Staatsgeschäfte  nicht  unterbrochen  werde,  ist  Unser  Wille,  daß
sämmtliche  Behörden  ihre  Verrichtungen  bis  auf  Unsere  weitere  Bestimmung  pflichtmäßig
fortsetzen.
Gegeben  zu  Sibyllenort,  am  20.  Juni  1902.

Georg.

S  Carl  Georg  Levin  von  Metzsch.
Carl  Paul  Edler  von  der  Planitz.
Kurt  Damm  Paul  von  Seydewitz.
Dr.  Conrad  Wilhelm  Rügqer.

Dr.  Viktor  Alerander  Otto.

An  mein  Volkl

Tieftrauernd  stehe  Ich,  stehen  wir  Alle  an  der  Todtenbahre  des  edelsten,  besten  Fürsten,
der  nicht  bloß  ein  Beispiel  für  uns  im  Frieden  wie  im  Kriege  war,  sondern  auch  ein
Landesvater  in  des  Wortes  vollster  Bedeutung.

Zagend  ergreife  Ich  die  Zügel  der  Regierung,  denn  eines  solchen  Fürsten  Nachfolger
zu  sein,  ist  schwer;  zagend,  aber  auch  im  festen  Vertrauen  auf  Gottes  Beistand  und  auf
die  Liebe  Meiner  Sachsen.  Denn  wie  Ich  gelobe,  immer  im  Sinn  und  Geist  Meines
verewigten  Bruders  Meines  Amtes  zu  walten,  so  bin  Ich  auch  der  festen  Zuversicht,
daß  Mein  Volk,  das  Mich  ja  kennt,  die  Liebe,  die  es  dem  theuern  Entschlafenen  gewidmet
  hat,  auch  auf  Mich  übertragen  wird.

Sibyllenort,  den  21.  Juni  1902.  Grorg.

Soldaten!

Nach  Gottes  unerforschlichem  Rathschluß  seid  Ihr  Eueres  Königs  beraubt  —  Eueres
Königs,  der  mit  höchstem  Schlachtenruhme  in  guten  und  bösen  Tagen  Euere  Fahnen
schmückte,  der  für  jeden  von  Euch  ein  treusorgendes  Herz  hatte.

Mit  unerschütterlicher  Treue  und  unwandelbarer  Liebe  habt  Ihr  Euerem  Könige
vergolten  und  mit  unbegrenztem  Vertrauen  blicktet  Ihr  zu  Ihm  auf.