Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
12. Stück vom Jahre 1902.
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Inhalt: (Nr. 45. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außer-
ordentlichen Landtage betr. S. 149. — Nr. 46. Verordnung, die Abänderung der Standesordnung und
der Ehrengerichtsordnung für die ärztlichen Bezirksvereine betr. S. 150. — Nr. 47. Verordnung zur
weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zu Aufnahme von Protokollen und zu
Beglaubigungen bei Justiz= und bei Verwaltungsbehörden betr. S. 151.
Nr. 45. Bekanntmachung,
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem
außerordentlichen Landtage betreffend;
vom 27. Juni 1902.
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs
Sachsen zu einem gemäß § 115 Absatz 2 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden außer-
ordentlichen Landtage auf
den 3. Juli dieses Jahres
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.
Allerhöchstem Befehle gemäß wird solches und daß an die Mitglieder beider stän-
discher Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen
werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 27. Juni 1902.
Gesammtministerium.
v. Metzsch. v. Seydewitz.
Meister.
Ausgegeben zu Dresden den 28. Juni 1902. 27