Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

  
Taxe der ausgehobenen Fahrzeuge und Geschirre 
nebst Zubehör. 
  
  
1 2. 3. Durchschnittsbetrag 
in in 
Tarator Zahlen Worten 
A M Mark 
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
In den Spalten zu 16 werden Beträge von 
einer halben Mark und darüber für eine volle 
Mark gerechnet; Beträge unter einer halben 
Mark bleiben außer Ansatz. 
In den Verzeichnissen, welche den Transportführern zu übergeben sind, ist nur der Durchschnitts- 
betrag der Taxe in Zahlen auszufüllen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.