Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

— 240 — 
Anlage J Gu § 26). 
  
Nr. 
des Pferde-Aushebungs-Nationals 
oder 
des Fahrzeug-Verzeichnisses. 
Anerkenntniß. 
Daß drrr2; 
zur Armee-Mobilmachngg ... . . .. 
Ein ... . . ... Pferd 
von Farbe und Abzeichen .. . . .. 
von Geschlecht .. 
= Größe . .. Centimeter 
= Alter Jahren 
...... Fahrzeuge 
..... .Geschirrenebst8ubehör 
heuteabgelieferthat,wofürdemselbenderTaxwerthvon...... A, geschrieben: 
........ ..Mark,gegenAblieferungdiesesAnerkenntnissesundaufnachstehende 
Quittung zu zahlen ist, bescheinigt. 
.. .. . . den . .ten en 19 
Der Civil-Aushebungs-Kommissar. 
(Stempel der betr. 
Civilbehörde des 
Aushebungsbezirks.) 
Cuiktung. 
Vorstehenndde .. , geschrieben. MMark, 
habe ich ausdern Kasse 4 baar und 
richtig erhalten und quittire hiermit. 
....... den..ten........19.. 
(Unterschrift des Empfängers.) 
Anmerkung. Nicht Gültiges ist zu durchstreichen.
	        
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