Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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Nr. 5. Bekanntmachung, 
die Erweiterung der Befugnisse des Staatsaichamtes zu Zwickau betreffend; 
vom 9. Jannar 1902. 
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 3. März 1873, die bestehenden Aichämter 
und deren Einrichtung für verschiedene Zweige der Aichungsgeschäfte betreffend (G.= u. 
V.-Bl. S. 225), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Befugnisse des 
Staatsaichamtes zu Zwickau (Ordnungszahl 19.) auf 
das Aichen von selbstthätigen Registrirwaagen 
erstreckt worden find. 
Dresden, den 9. Januar 1902. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Klopfleisch. 
  
Nr. 6. Bekanntmachung, 
die Umbezirkung der Parochie Bannewitz betreffend; 
vom 11. Januar 1902. 
Nachdem die in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister mit Zustimmung der 
Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern dazu 
Genehmigung ertheilt haben, daß die drei Landgemeinden Bannewitz, Boderitz und Klein— 
naundorf aus Anlaß ihrer am 1. Januar 1902 erfolgten Vereinigung zu einer selb— 
ständigen Parochie Bannewitz der Ephorie Dresden 1 und der Koinspektion des Stadt- 
rathes zu Dresden entnommen und der Ephorie Dresden II sowie der Koinspektion der 
Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt vom bezeichneten Zeitpunkte ab zugewiesen werden, 
wird solches zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 11. Januar 1902. 
Evangelisch-lutherisches Landeskonfistorium. 
v. Zahn. 
Hildemann.
	        
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