Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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83. Von der Anlage wird die Flur 
Kemnitz 
betroffen. 
Dresden, am 20. September 1902. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. m 
er. 
  
Nr. 94. Verordnung, 
eine Aenderung der Gerichtsbarkeit betreffend; 
vom 20. September 1902. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird verordnet, was folgt: 
1. 
Vom 1. November 1902 an werden die zum Bezirke des Amtsgerichts Großen- 
hain gehörenden Ortschaften 
Spansberg 
und 
Wülknitz 
dem Amtsgerichte Riesa zugetheilt. 
2. 
Soweit sich hiernach die Gerichtsbarkeit ändert, sind die bis zum 31. Oktober 1902 
bei dem Amtsgerichte Großenhain anhängig gewordenen Rechtsangelegenheiten vom 
1. November 1902 an bei dem Amtsgerichte Riesa fortzustellen. Jedoch verbleibt dem 
Amtsgerichte Großenhain die Vollstreckung der Freiheitsstrafen, die in den übergehenden 
Strafsachen erkannt und bis zum 3 1. Oktober 1902 angetreten worden sind. 
Dresden, den 20. September 1902. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Otto. 
Kurth.
	        
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