— 388 —
a) für den Bezirk des XII. (1. K. S.) Armeekorps
das Bezirkskommando 1 Dresden,
b) für den Bezirk des XIX. (2. K. S.) Armeekorps
das Bezirkskommando Leipzig
durch das Kriegs-Ministerium bestimmt worden sind.
Vom genannten Zeitpunkt ab sind die Nachweisungen nach Anlagen C und H (G.= u.
V.-Bl. 1882 S. 144 und 145) beziehentlich nach Anlagen 4 und 5 (G.= u. V.-Bl.
1899 S. 499 und 500) von den Anstellungsbehörden im Bezirke der Kreishauptmann-
schaften:
Bautzen und Dresden
an die unter a,
Chemnitz, Leipzig und Zwickau
an die unter b
bezeichnete Vermittelungsbehörde einzusenden.
Das Verzeichniß der Vermittelungsbehörden (Anlage 3 G.= u. V.-Bl. 1899 S. 498)
wird unter laufender Nr. 3 in dritter Spalte dahin berichtigt:
a) Für den Bezirk des XII. (1. K. S.) Armeekorps: Bezirkskommando I Dresden,
b) für den Bezirk des XIX. (2. K. S.) Armeekorps: Bezirkskommando Leipzig.
Dresden, den 23. Oktober 1902.
Sämmtliche Ministerien.
v. Metzsch. v. Seydewitz.
Dr. Rüger. Dr. Otto. Frhr. v. Hausen.
Roth.
Nr. 100. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum für die Erbauung eines Rangir-
bahnhofes in Engelsdorf betreffend;
vom 4. November 1902.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der Ständischen Schrift vom
6. Juni 1902 ertheilten Ermächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs