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Inhalt: Nr. 109. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zum zweigleisigen Ausbau der Eisenbahn-
linie Schwarzenberg — Zwickau zwischen Aue und Niederschlema betr. S. 489. — Nr. 110. Bekannt-
machung, die Geflügelausstellungen betr. S. 490. — Nr. 111. Bekanntmachung, die Eröffnung des
Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn von Reichenbach i. V. unt. Bhf. nach Oberheinsdorf betr.
S. 490. — Nr. 112. Bekanntmachung, den Staatsvertrag wegen Ausschulung der Königlich Preußischen
Landgemeinde Zeißhelz aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Oßling betr. S. 491.
Nr. 109. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum zum zweigleisigen Ausbau
der Eisenbahnlinie Schwarzenberg—Zwickau zwischen Aue und
Niederschlema betreffend;
vom 25. November 1902.
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes macht sich der weitere
zweigleisige Ausbau der Eisenbahnlinie Schwarzenberg — Zwickau, und zwar zwischen
den Bahnhöfen Aue und Niederschlema erforderlich.
Da das hierzu nöthige Land im Wege freihändigen Erwerbes ohne unverhältniß-
mäßigen Aufwand nicht zu erlangen ist, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem
Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grund-
eigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855
(G.= u. V.-Bl. S. 120) die wegen des zweigleisigen Ausbaues der bezeichneten Eisen-
bahnlinie zwischen den Stationen Wiesenburg und Wilkau erlassene Enteignungsverord-
nung vom 11. November 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 481) hiermit auf die gleiche Anlage
zwischen den Bahnhöfen Aue und Niederschlema erstreckt.
Nach dem genehmigten Enteignungsplane werden von der Anlage die Fluren
Alberode und
Ausgegeben zu Dresden den 22. Dezember 1902. 76