Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

  
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Inhalt: Nr. 109. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zum zweigleisigen Ausbau der Eisenbahn- 
linie Schwarzenberg — Zwickau zwischen Aue und Niederschlema betr. S. 489. — Nr. 110. Bekannt- 
machung, die Geflügelausstellungen betr. S. 490. — Nr. 111. Bekanntmachung, die Eröffnung des 
Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn von Reichenbach i. V. unt. Bhf. nach Oberheinsdorf betr. 
S. 490. — Nr. 112. Bekanntmachung, den Staatsvertrag wegen Ausschulung der Königlich Preußischen 
Landgemeinde Zeißhelz aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Oßling betr. S. 491. 
Nr. 109. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum zum zweigleisigen Ausbau 
der Eisenbahnlinie Schwarzenberg—Zwickau zwischen Aue und 
Niederschlema betreffend; 
vom 25. November 1902. 
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes macht sich der weitere 
zweigleisige Ausbau der Eisenbahnlinie Schwarzenberg — Zwickau, und zwar zwischen 
den Bahnhöfen Aue und Niederschlema erforderlich. 
Da das hierzu nöthige Land im Wege freihändigen Erwerbes ohne unverhältniß- 
mäßigen Aufwand nicht zu erlangen ist, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem 
Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grund- 
eigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 
(G.= u. V.-Bl. S. 120) die wegen des zweigleisigen Ausbaues der bezeichneten Eisen- 
bahnlinie zwischen den Stationen Wiesenburg und Wilkau erlassene Enteignungsverord- 
nung vom 11. November 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 481) hiermit auf die gleiche Anlage 
zwischen den Bahnhöfen Aue und Niederschlema erstreckt. 
Nach dem genehmigten Enteignungsplane werden von der Anlage die Fluren 
Alberode und 
  
Ausgegeben zu Dresden den 22. Dezember 1902. 76
	        
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