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Diese Bahn wird nur dem Güterverkehre und zwar dem Wagenladungs= und be-
schränkten Stückgutverkehre dienen.
Dresden, am 12. Dezember 1902.
Finanz-Ministerium.
Dr. Rüger.
Naumann.
Nr. 112. Bekanntmachung,
betreffend den Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Sachsen und dem
Königreiche Preußen wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen
gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem im Königreiche Sachsen
gelegenen Schulbezirk Ofßling;
vom 6. Dezember 1902.
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung haben auf Anregung
der Betheiligten beschlossen, die Königlich Preußische Landgemeinde Zeißholz aus dem
Schulverbande mit der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Oßling zu entlassen.
Nachdem durch die beiderseits ernannten Kommissare unter dem 26. Juni 1902 der
unter O angefügte Staatsvertrag abgeschlossen und unter Genehmigung Seiner Majestät
des Königs ratifizirt worden ist, auch entsprechende Ratifikationsurkunden mit der König —
lich Preußischen Regierung ausgetauscht worden sind, wird dieser Staatsvertrag hierdurch
zur Nachachtung bekannt gemacht.
Dresden, den 6. Dezember 1902.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Seydewitz.
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Wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegenen
Landgemeinde Zeißholz aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Oßling,
Kotte.