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Amtshauptmannschaft Kamenz, ist von den beiderseitigen Staatsregierungen durch die
hierzu beauftragten Kommissare, und zwar
Königlich Sächsischer Seits
von dem Amtshauptmann in Kamenz,
Heinrich Gustav von Erdmannsdorff,
und
Königlich Preußischer Seits
von dem Landrath in Hoyerswerda,
Willy Schwarz,
nachstehender
Staatsvertrag
vorbehältlich der landesherrlichen Genehmigung abgeschlossen worden.
1. Die im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegene Landgemeinde
Zeißholz ist mit dem 1. April 1900 behufs Bildung eines eigenen Schulbezirks
aus dem bisher gemeinsamen Schulverbande Oßling, in der Amtshauptmannschaft
Kamenz, ausgeschieden.
2. Von diesem Zeitpunkte an erlischt für die Gemeinde Zeißholz die Verpflichtung
zur Entrichtung von Beiträgen zur Deckung der Bedürfnisse des Schulbezirks Oßling.
Es erlöschen aber auch von diesem Zeitpunkte ab alle Ansprüche der Gemeinde Zeißholz
auf Mitbenutzung des beweglichen und unbeweglichen Eigenthums der Schulgemeinde
Oßling. Beide Gemeinden verzichten auch gegenseitig auf jede Entschädigung aus Anlaßt
der vollzogenen Ausschulung.
3. An der Zugehörigkeit der Gemeinde Zeißholz zu dem Kirchspiele Oßling wird.
durch diese Abmachung nichts geändert.
Beide Kommissare haben vorstehenden
Vertrag
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben.
Kamenz und Hoyerswerda, am 26. Juni 1902.
Heinrich Gustav von Erdmannsdorff.
•&- Willy Schwarz.
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbhold & Söhne, Dresden.