Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 201 — 
8. der Kopf und die oberen Hals- und Kehlgangslymphdrüsen (Lösung der Zunge so weit, 
daß die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist); 
9. die Haut und einzelnen Hautteile; 
10. das Muskelfleisch einschließlich des Fett= und Bindegewebes, der Knochen und Ge- 
lenke (Anlegung eines Schnittes in das Fleisch, Untersuchung der Knochen und 
Gelenke, soweit sie ohne Zerlegung des Tierkörpers für die Untersuchung zugäng- 
lich sind; im Falle eines Verdachts der Erkrankung der Knochen oder Gelenke 
durch Freilegung der in Betracht kommenden Knochen oder Gelenke). 
88. 
Bei Rindern sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren und inneren Kau— 
muskeln, letztere unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer verlaufender 
Schnitte, sowie die bei der Schlachtung zu Tage tretenden Fleischteile auf Finnen zu 
untersuchen; an der Leber ist je ein Schnitt senkrecht zu der Magenfläche, quer durch die 
Hauptgallengänge sowie neben dem Spigelschen Lappen bis auf die Gallengänge anzu— 
legen; es folgt alsdann die Untersuchung der Lendendrüsen, inneren Darmbeindrüsen, 
Kniefaltendrüsen und Bugdrüsen. 
§ 9. 
Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Ver- 
dachtsfall anzuschneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt 
für Saug= und Milchkälber weg. Die Untersuchung der Lymphdrüsen des Euters kann 
unterbleiben. 
* 10. 
Bei Pferden ist auch die Schleimhaut der Luftröhre, des Kehlkopfs, der Nasen- 
höhle und deren Nebenhöhlen zu untersuchen, letztere, nachdem der Kopf in der Längs- 
richtung neben der Mittellinie durchgesägt oder durchgehauen und die Nasenscheidewand 
herausgenommen ist, ferner die Haut und Unterhaut nebst den zugehörigen Lymphdrüsen, 
endlich die Nieren nach Anlegung eines Schnittes am konvexen Rande bis auf das 
Nierenbecken. 
§ 11. 
Schweine (einschließlich der Wildschweine) sind vor der Untersuchung durch 
Spalten der Wirbelsäule und des Kopfes in Hälften zu zerlegen, die Liesen (Flohmen, 
Lünte, Schmer, Wammerfett) sind zu lösen. Die zu Tage tretenden Fleischteile, ins- 
besondere an den Hinterschenkeln, am Bauche, am Zwerchfell, an den Zwischenrippen- 
muskeln, am Nacken, am Herzen, an der Zunge und am Kehlkopfe sind auf Finnen zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.