Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Klasse V, 3 Stunden. 
Biblische Geschichte des neuen Testaments. Wiederholung des 1., Erklärung und 
Einprägung des 2. Hauptstücks. 
Klasse IV, 3 Stunden. 
Ergänzung und Vertiefung der biblischen Geschichte des alten und vornehmlich des 
neuen Testaments im Anschlusse an das Lesen biblischer Abschnitte. Das Allgemeinste 
über die Bibel. Erklärung und Einprägung des 3. bis 5. Hauptstücks. 
Klasse III, 2 Stunden. 
Kurze Einführung in die neutestamentlichen Schriften. Lebensbild Jesu auf Grund 
der Evangelien. Vertiefende Wiederholung und Ergänzung des Katechismusunterrichts 
der vorhergehenden Klassen. 
In jeder der genannten 4 Klassen ist nach einem vorher festzustellenden Plane eine 
bestimmte Anzahl von Bibelsprüchen und Kirchenliedern durchzunehmen und einzuprägen, 
wobei die für die Volksschulen im Auftrage des Ministeriums herausgegebene Schrift 
„Der kleine Katechismus Dr. Martin Luthers nebst Bibelsprüchen, Kirchenliedern und 
Choralmelodien, Dresden, A. Huhle“ zum Anhalte zu dienen hat. Ferner ist in diesen 
Klassen gelegentlich das Notwendigste über das Kirchenjahr, das Landesgesangbuch, die 
Gottesdienstordnung, die Geographie des heiligen Landes und das Leben Luthers mit- 
zuteilen. 
Klasse II und 1, je 2 Stunden. 
Fortgesetzte Schriftlektüre mit besonderer Berücksichtigung der Psalmen und Propheten, 
der Reden Jesu, der Apostelgeschichte und leichterer Briefe. 
Zusammenhängende Behandlung des Wesentlichsten aus der Glaubens= und Sitten- 
lehre, sowie aus der Kirchengeschichte bis zur neuesten Zeit unter Beschränkung auf die 
der Altersstufe gemäßen und für die religiöse Bildung der Jugend fruchtbaren Stoffe. 
& 8. In allen Klassen, auch in den beiden obersten, hat die praktisch--erbauliche 
Rücksicht insoweit zu walten, daß der Unterricht nie den Charakter einer bloß verstandes- 
mäßigen Unterweisung annehmen oder einseitig auf die Einprägung eines bestimmten 
Wissensstoffes bedacht sein darf. 
Die Glaubens= und Sittenlehre in Klasse II und ! ist unter Fernhaltung aller un- 
nötigen Systematik in möglichst engem Anschluß an den früher genossenen Katechismus- 
unterricht, die Kirchengeschichte überwiegend biographisch zu behandeln. Im Mittelpunkte 
des gesamten Religionsunterrichtes hat aber auf allen Stufen die heilige Schrift zu 
stehen. Es ist dafür zu sorgen, daß dies auch in den beiden obersten Klassen der Fall ist 
Bemerkungen.
	        
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