Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Lehrziel. 
Verteilung 
des Unter- 
richtsstoffes. 
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und nicht etwa in diesen die Schriftlektüre zugunsten einer übermäßig eingehenden Be- 
handlung der sonstigen Aufgaben dieser Stufe ungebührlich verkürzt wird. 
Der Religionsunterricht in den Klassen III bis I soll in der Regel nur Lehrern 
übertragen werden, die wenigstens die erste theologische Prüfung abgelegt haben. Wird 
der Unterricht an einer Anstalt von mehreren Lehrern erteilt, so haben sich diese wegen 
der einzuhaltenden Lehrgänge und der zu stellenden Forderungen zu einigen. 
Bei jedem geeigneten Anlasse haben die Religionslehrer den Schülern die Ver- 
pflichtung zum regelmäßigen Besuche des Gottesdienstes nahezuführen. Die Texte der 
vorangegangenen oder bevorstehenden Sonn= und Festtage sind öfters im Unterrichte kurz 
zu besprechen. 
Beutsch. 
§#9. Der Unterricht im Deutschen hat die Schüler dahin zu fördern, daß sie beim 
Abschlusse ihrer Schullaufbahn 
a) in ihrer Muttersprache ihre Gedanken mündlich und schriftlich klar, sprachrichtig 
und ohne grobe Verstöße gegen den guten Geschmack auszudrücken vermögen, 
b) durch die Vorführung zahlreicher auserlesener Musterstücke und die eingehendere 
Durchnahme einiger größerer Dichtungen einen nachhaltigen Eindruck von deut- 
schem Volkstum, deutscher Art und Sitte erhalten haben, mit den hauptsächlichsten 
Kunstformen der Poesie und Prosa bekannt geworden sind und das Wichtigste 
über den allgemeinen Entwicklungsgang der deutschen Sprache und Literatur 
erfahren haben. 
* 10. Klasse VI, 7 Stunden (einschließlich 1 Stunde Geschichtserzählungen). 
UÜbungen im richtigen und sinngemäßen Lesen, im Nacherzählen von Gehörtem und 
Gelesenem sowie im Vortragen gelernter kleiner Gedichte und Prosastücke aus dem 
Lesebuche. 
Durchnahme und feste Einübung der Lehre vom einfachen Satze und seiner wesent- 
lichsten Erweiterungen. Das Wichtigste über die Wortklassen (unter Anwendung der 
lateinischen Bezeichnungen), ferner über die Abwandlung der Haupt-, Für= und Zeit- 
wörter. 
Übungen in der Rechtschreibung und im Gebrauche der wichtigsten Satzzeichen. 
In den für Geschichtserzählungen bestimmten Stunden sind Bilder aus der griechischen, 
vornehmlich aber aus der deutschen Heldensage, im Winterhalbjahre auch solche aus der 
Anfangszeit der deutschen Geschichte vorzuführen, soweit angängig im Anschluß an das 
eingeführte Lesebuch. 
Wöchentlich ein Aufsatz (Nacherzählung) oder ein Diktat, daneben alle 4 Wochen 
eine Spracharbeit in Reinschrift.
	        
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