Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

zeit ganz oder zum Teil angerechnet werden. Das Gleiche gilt für solche, die 
als Richter wiederangestellt werden, nachdem sie früher als Richter oder 
Staatsanwälte in Königlich Sächsischen Diensten gestanden hatten und mit 
Allerhöchster Genehmigung entlassen worden waren. 
b) Die jetzigen Abschnitte 3 und 4 werden 4 und 5. 
c) Die Vorschrift unter Nr. 2c Satz 2 wird aufgehoben. 
Dresden, den 27. April 1906. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Otto. 
Kurth. 
Nr. 28. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahnstrecke 
Geyer — Thum betreffend; 
vom 28. April 1906. 
D. Finanzministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahnstrecke 
Geyer 
welche in Geyer an die schmalspurige Nebeneisenbahn von Schönfeld und in Thum an 
diejenige nach Wilischtal anschließt, 
am 1. Mai 1906 
dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. 
Vom gleichen Zeitpunkte ab wird der von der Linie Thum Milischtal abzweigende 
Streckenteil 
  
Thum, 
Oberherold Chrenfriedersdorf 
für den öffentlichen Verkehr geschlossen. 
Dresden, den 2 S. April 1906. 
Finanzministerium. 
Dr. Rüger. 
Naumann.
	        
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