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Die so eingezogenen Pfandbriefe sind zu vernichten und deren Serien, Buchstaben und
Nummern öffentlich bekannt zu machen.
Bekannt- 8 62. Das Verhältnis der umlaufenden Pfandbriefe zu dem Bestande an Deckungs—
machung der Hypotheken ist halbjährlich durch Einrückung in die „Bautzener Nachrichten“ und den
Hypotheken= .«» .
deckung. „Dresdner Anzeiger“ öffentlich bekannt zu geben.
Pfandbrief- § 63. Die Pfandbriefe werden bis auf weiteres nach dem der Satzung angefügten
muster. . Muster unter A ausgefertigt.
— Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ausgestellten, wenn auch noch nicht in
Verkehr gebrachten Pfandbriefe können weiterhin auf Grund der bisher gültigen Bestim—
mungen ausgegeben werden.
Verjährung 8 64. Die Verjährung, die Kraftloserklärung und die Zahlungssperre der Pfand-
usw. briefe und Zinsscheine richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kündbare und § 65. Zur Ausgabe kündbarer oder verlosbarer Pfandbriefe bedarf es eines be-
klarlaebar, sonderen Beschlusses des Verwaltungsrats und der Genehmigung der Staatsregierung.
Der Verwaltungsrat hat in diesem Falle auch das Muster, nach dem diese Pfandbriefe
ausgefertigt werden sollen, und die Kündigungs= und Verlosungs-Bestimmungen festzusetzen.
Die Festsetzungen sind vor der Ausgabe der Pfandbriefe öffentlich bekannt zu machen.
B. Kreditbriefe.
Höchstbetrag. 8 66. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindlichen Kreditbriefe muß in Höhe
des Nennwerts jederzeit durch Darlehne an politische, Kirchen= und Schulgemeinden,
staatlich anerkannte Gemeindeverbände, Bezirks= und Kreisverbände von mindestens gleicher
Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein.
Anwendung § 67. Die §§ 59 bis 62, 63 Absatz 2, 64 und 65 finden entsprechende Anwendung.
von
Pfandbrief-
vorschriften.
Kreditbrief- § 68. Die Kreditbriefe werden bis auf weiteres nach dem der Satzung unter B
muster, angefügten Muster ausgefertigt.
—
* Abschnitt VII.
Depots.
Annahme. § 69. Die Bank übernimmt gegen Vergütung Wertpapiere und Kostbarkeiten zur
Aufbewahrung.
Verwaltung 8 70. Werden Wertpapiere offen zur Aufbewahrung übergeben, so übernimmt die
Dopots. Bank zugleich die Einlösung der zur Erlangung wiederkehrender Leistungen ausgegebenen