Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nr. 32. Bekanntmachung 
über die Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt; 
vom 1. Mai 1908. 
Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat an Stelle der Prüfungs- 
ordnung vom 19. Juli 1899 die nachstehende Ordnung der Prüfung für das höhere 
Schulamt erlassen. Dies wird unter ausdrücklichem Hinweis auf §§ 43 und 44 dieser 
Ordnung hierdurch bekannt gemacht. 
Im übrigen bewendet es 
1. wegen der Prüfung von Kandidaten des höheren Lehramts der mathematisch-physi- 
kalischen und chemischen Richtung an der Königlichen Technischen Hochschule zu 
Dresden bei der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1899 und der damit ver- 
öffentlichten Prüfungsordnung (G.= u. V.-Bl. S. 451 flg.); 
2. wegen der pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig bei der Bekanntmachung 
vom 8. September 1899 und der damit veröffentlichten Prüfungsordnung 
(G.= u. V.-Bl. S. 423 flg.) 
vorbehältlich anderweiter Regelung dieser Prüfungen durch besondere Anordnung. 
Dresden, den 1. Mai 1908. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
Dr. Beck. 
Mönch.
	        
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