Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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der  Zollsätze  für  ausländischen  Zucker  und  Syrop  Verhandlungen  eröffnet,  und  zu  diesem
Zwecke  zu  Bevollmächtigten  ernannt:
die  Königlich  Preußische  Regierung:
den  Geheimen  Ober-Finanzrath  Friedrich  Leopold  Henning,
die  Königlich  Bayerische  Regierung:
den  Ober-Zollrath  Moritz  von  Reichert,
die  Königlich  Sächsische  Regierung:
den  Geheimen  Finanzrath  Julius  Hans  von  Thümmel,
die  Königlich  Hannoversche  Regierung:
den  Ober-Zollrath  Carl  Errleben,
die  Königlich  Württembergische  Regierung:
den  Ober-Finanzrath  Ludwig  Friedrich  von  Herzog,
die  Großberzoglich  Badische  Regierung:
den  Ministerialratb  August  Nicolai,
vie  Kurfurstlich  Hessische  Regierung:
den  Geheimen  Ober-Finanzrath  Wilhelm  Cramer,
die  Großherzoglich  Hessische  Regierung:
den  Ober-Steuerrath  Friedrich  Wilhelm  Florentin  Hallwachs,
die  bei  dem  Thüringischen  Zoll=  und  Handelsvereine  betheiligten  Regierungen,  nämlich
außer  der  Königlich  Preußischen  und  der  Kurfürstlich  Hessischen  Regierung:
die  Großberzoglich  Sächsische,
die  Herzoglich  Sachsen-Meiningensche,
die  Herzoglich  Sachsen-Altenburgische,
die  Herzoglich  Sachsen-Koburg-Gothaische,
die  Fürstlich  Schwarzburg-Rudolstädtische,
die  Fürstlich  Schwarzburg-Sondershausensche,
vie  Fürstlich  Reuß-Plauische  Regierung  älterer  Linie  und
die  Fürstlich  Reuß-Plauische  Regierung  jüngerer  Linie:
den  Großherzoglich  Sächsischen  Geheimrath  Gustav  Thon,
die  Herzoglich  Braunschweigische  Regierung:
den  Finanzdirektor  Wilhelm  Erdmann  Florian  von  Thielau,