Nr.
— 186 —
Sachbetreff.
Gebühren
Mindest. Höchst-
Betrag
Feststehender
Betrag
—1
Bescheinigungen für Bergbaubeflissene zur Besichtigung
von Bergwerken oder zur Abeitsverrichtung in ihnen
(A. B. G. § 62; A. V. O. z. A. B. G. 8§ 67, L
a) bei deutschen waechtengetrn .
b) bei anderen
Bergbaudienstbarkeiten (A. B. G. Ki 117, 1
a) Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen
von Bergbaudienstbarkeiten
b) Festsetzung der Schadenersatzpflicht und der Höbe der
Entschädigung sowie der zu leistenden Sicherheit
Bergpolizei (insbesondere A. B. G. 8§ 55 flg.; A. V. O.
z. A. B. G. 8§ 52 flg. Allgemeine Bergpolizeivorschriften
vom 2. Januar 1901, Verordnung vom 12. Mai 1900
und Allgemeine Polizeivorschriften für den unterirdischen
Betrieb gewerblicher Gruben vom 24. August 1900).
a) Prüfung der Neuanlegung oder des geplanten Um-
baues eines Tageschachtes
b) Genehmigung regelmäßiger Seilfahrung 3 owie wei sent-
licher Veränderungen an den hierzu bestimmten
Einrichtungen .
c) Genehmigung der Neuerrichtung clektrif scher Anlagen
d) Prüfung der Neuerrichtung oder geplanten Ver—
änderung von Sicherheitslampenstuben und Benzin—
lagerräumen
e) Prüfung der Neuerrichtung oder der geplanten Ver-
änderung von Maschinen= und sonstigen Betriebs-
anlagen
f) Genehmigung des Abbaues, der Schwächung oder
Durchörterung von Schacht- oder sonstigen Sicher-
heitspfeilern
9) Prüfung des Vorhabens sonstiger Betriebe, für
welche Einholung der Genehmigung der Berg-
behörde oder Anzeige an sie vorgeschrieben ist
h) Genehmigung von Betriebsplänen und Wetter-
betriebsplänen sowie von Nachträgen hierzu
i) Genehmigung der Anstellung von Betriebsbeamten
k) Verfügung der Entlassung von Betriebsbeamten
1!) Genehmigung von Schießarbeit in Steinkohlen-
bergwerken
m) Genehmigung der Lagerung, Verwendung üoder Ver-
nichtung von Sprengstoffen und Zündmitteln
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