Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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(93) und Gröba (95) der in Gröba stationierte Hafenmeister, Strehla 
(98) der Bahnverwalter des Bahnhofs Strehla, Zschieren (32), 
Kleinzschachwitz (36) und Briesnitz (51) der betreffende Platzinhaber, Platz- 
verwalter oder Platzpächter; 
4. für die Ausladungen am freien Ufer außerhalb der Häfen und Löschstellen derjenige 
Bezirksstrommeister, in dessen Bezirk die betreffende Ausladestelle liegt; 
5. für die Landestellen der sächsisch-böhmischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft die 
Direktion dieser Gesellschaft; 
6. für den Verkehr auf dem Grödel--Elsterwerdaer Kanale die Aktiengesellschaft 
Lauchhammer, Abteilung Gröditz (101). 
Der unter Ziffer 5 genannten Direktion der Sächsisch-Böhmischen Dampfschiffahrts- 
gesellschaft und der unter Ziffer 6 erwähnten Aktiengesellschaft Lauchhammer, Abteilung 
Gröditz, die mit ihren Schiffen häufig wiederkehrende Verbindungen zwischen bestimmten 
Orten unterhalten, wird nachgelassen, anstatt der Zählkarten monatliche Übersichten nach 
sl 3 letzter Absatz aufzustellen und einzureichen. 
88. 
Hält sich der Schiffs= oder Floßführer an den in § 7 unter 3 erwähnten Lösch= und 
Umschlagstellen voraussichtlich nur kurze Zeit auf, so steht es ihm frei, seine Anmeldung dem 
Beamten der Anmeldestelle vor Anlegung des Fahrzeuges mit der Post zu übersenden. 
Die Bezirksstrommeister haben je für ihren Bezirk die im §7 unter 3 und 4 aufgeführten 
statistischen Anmeldestellen, soweit sie nicht ihnen selbst oder anderen Beamten oder Stadt- 
räten übertragen sind, zu überwachen, zu unterweisen und die dort abgegebenen Zählkarten 
und sonstigen Anmeldepapiere einzusehen. 
§ 9. 
Die statistischen Anmeldestellen in Schandau, Dresden, Meißen und Riesa, und zwar 
in Schandau das „Hauptzollamt daselbst“, in Dresden-Altstadt der „Bahnhof Dresden 
König Albert-Hafen“, in Dresden-Neustadt die „Güterverwaltung Dresden-Neustadt“, in 
Meißen die „Straßen= und Wasser-Bauinspektion I zu Meißen“ und in Riesa die „Güter- 
verwaltung Riesa“ verkaufen die Vordrucke zu den Zählkarten und den Einlegebogen dazu 
in Mengen von 100 Stück oder im Vielfachen von Hundert. 
Einzeln werden diese Vordrucke zu den Zählkarten einschließlich der erforderlichen Ein- 
legebogen unentgeltlich von den statistischen Anmeldestellen verabfolgt.
	        
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