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31 d.
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1 Zler.
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327 —
Kupfererze, Kupferstein, auch Abbrände von Kupfererzen.
Manganerze, Braunstein.
Schwefelkies.
Andere Erze.
Zur Verhüttung bestimmte Schlacken.
Farbhölzer in Blöcken und Stücken, auch Farbholzauszüge (Farbholzertrakte) und
Quereitron.
Fische und Schaltiere.
Flachs, Hanf, Hede, Werg und andere pflanzliche Spinnstoffe (mit Ausnahme von
Baumwolle und Jute). «
Fleisch, auch Speck.
Garne und Twiste.
Weizen und Spelz.
Roggen.
Hafer.
Gerste.
Anderes Getreide, als: Hirse, Buchweizen, auch Hülsenfrüchte.
Mais (Kukuruz).
Malz.
Lein- und Olsamen.
Andere Sämereien aller Art.
Glas und Glaswaren.
Häute, Felle, Leder, Pelzwaren.
Telegraphenstangen aus europäischen Hölzern.
Eisenbahnschwellen aus europäischen Hölzern.
Grubenholz aus europäischen Hölzern.
Europäisches Holz (Rundholz, ungespalten) zur Herstellung von mechanisch bereitetem
Holzstoffe (Holzmasse, Holzschliff) oder von chemisch bereitetem Holzstoffe (Zellstoff,
Cellulose).
Europäisches Bau- und Nutzholz, vor= und nachstehend nicht genannt, unbearbeitet
oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne
Rinde, auch gedämpft, getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege be-
handelt: hart.
—z: weich.
Europäisches Bau= und Nutzholz, vor= und nachstehend nicht genannt, in der Längs-
richtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert, auch
gedämpft, getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt; Naben,
Felgen, Speichen; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen
hergestellte Klärspäne: hart.
4312. —: weich.