Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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3181. Europäisches Bau- und Nutzholz, vor- und nachstehend nicht genannt, in der Längs- 
richtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt, auch gedämpft, 
getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt; Bretter, Bohlen, 
Borde; Faßholz (Faßdauben und Faßbodenteile), auch hierfür erkennbar vor— 
gearbeitetes Holz: hart. 
—: weich. 
Korb= und Floßweiden, ungeschält oder geschält, auch gefärbt usw., Reifenstäbe, 
ungeschält und geschält, Faschinen. 
" 31 K. 
311. 
32. 
33. 
134.— 
135. 
36. 
137. 
38. 
39. 
40. 
41 a. 
+741 b. 
41c. 
1 41 d. 
1442 . 
42 b. 
42 C. 
42 d. 
43. 
44. 
45. 
746 a. 
1 46 b. 
7 47. 
Brennholz, Reisig, Späne (Abfallspäne) und andere nur als Brennholz verwertbare 
Holzabfälle, Holzschwarten (die äußeren Längsabschnitte von Rundholz), nicht über 
6 m lang; Heidebesen, Reiserbesen. 
Erika-, Cocus-, Zedern-, Buchsbaum-, Ebenholz, Mahagoni-, Polisander-, Tiek- 
und Pockholz, roh oder bearbeitet. 
Andere aus außereuropäischen Ländern stammende Hölzer (ausgenommen Farb- 
und Gerbhölzer), wie amerikanisches Nußbaumholz, Pappelholz, Pitchpine-, Yellow- 
pineholz. 
Holzzeugmasse, Holzmehl, feuchtes, auch Sägemehl und Sägespäne, Strohmasse, 
trohteigmasse, feuchte. 
Hopfen. 
Jute. 
Kaffee, Kaffeeersatzstoffe, Kakao, Tee. 
Kalk, gebrannter. 
Kartoffeln. 
Knochen, auch gereinigt und zerkleinert. 
Knochenkohle, Beinschwarz. 
Lumpen. 
Weizenmehl. 
Roggenmehl. 
Kleie. 
Andere Müllereierzeugnisse. 
Obst, frisches und getrocknetes, Beeren. 
Weintrauben. 
Küchengewächse (Gemüse, Zwiebeln usw.). 
Pflanzen. 
Ole (mit Ausnahme der Mineralöle), Fette, Tran und Talg. 
Olkuchen, Olkuchenschrot und Olkuchenmehl aller Art, entölte Samen. 
Papiere und Pappe, Papierspäne, Strohpappe. 
Erdöl (Petroleum) und andere Mineralöle sowie Mineralölrückstände, Braun- 
kohlenteeröl. 
Steinkohlenteeröle, Naphtalin. 
Reis, Reismehl und Reiskleie.
	        
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