i PS P
8 b.
9 a.
9b.
10.
11 aq.
11 b.
11 c.
11 d.
12.
13.
14.
15.
— 335 —
Anlage D.
Verzeichnis der Verkehrsbezirke.
I. Deutsches Reich.
Die Wasserstraßen in der Provinz Ostpreußen.
Die Wasserstraßen in der Provinz Westpreußen sowie die Weichsel in der Provinz Posen.
Die Oder in der Provinz Pommern bis Stettin einschließlich.
Die anderen Wasserstraßen in der Provinz Pommern.
Die Wasserstraßen in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz
(mit Ausnahme der Elbe zu 6).
Die Elbe im Großherzogtume Mecklenburg-Schwerin und in der Provinz Schleswig-
Holstein (mit Ausnahme der Elbe zu 8 a und b).
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der
Elbe zu 6 und 8a und b), im Fürstentume Lübeck und in der Hansestadt Lübeck.
Die Elbe von Geesthacht am rechten Ufer und Obermarschhacht am linken Ufer ein-
schließlich bis Falkenthal unterhalb Blankenese am rechten Ufer einschließlich und bis
zur Estemündung am linken Ufer ausschließlich, nebst den zwischen Norder= und Süder-
elbe sowie den innerhalb dieser Elbstrecke in die Elbe einmündenden Zuflüssen.
Die Unterelbe unterhalb Falkenthal am rechten Ufer und der Estemündung am linken
Ufer bis zur Mündung, sowie die Schwinge bis Stade einschließlich.
Bremen.
Die Unterweser.
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal von Papenburg bis Emden.
Die Elbe nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der Provinz Sachsen
bis Obermarschhacht.
Die Weser nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover bis Bremen, im Herzogtume
Braunschweig, im Regierungsbezirke Cassel und im Fürstentume Schaumburg-Lippe.
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover
von der Grenze der Provinz Westfalen bis Papenburg.
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Hannover und im Herzogtume Oldenburg.
Die Wasserstraßen in der Provinz Posen (mit Ausnahme der Weichsel).
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirke Oppeln.
Breslau.
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirke Breslau (mit Ausnahme der Stadt Breslau)
und im Regierungsbezirke Liegnitz.