Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 398 — 
  
  
  
  
  
  
6. 
Zettel der Gruppe D —= Stimmen, 
- - - □ = - 
-- -B-..........·.........·........... - 
zusammen Stimmen. 
7.»................................................·.·...·......·.................................-.-.-.......... .--.......................... 
ZettelderGruppeD-·......... Stimmen, 
- - - C — - 
- - - B —= - 
- - - *DV[ .r..d 
zusammen......·......................... Stimmen. 
8.»».. ................ ,.......· E 
.................................. ZettelderGruppeD= Stimmen, 
- - - C — - 
- - - B — - 
- - - A-.............................. - 
zusammen..»»»»». Stimmen. 
Nachdem der Wahlvorsteher dieses Ergebnis verkündet hatte, versiegelte er die Umschläge, welche nicht dem 
Protokolle beigefügt sind, und nahm sie in Verwahrung. 
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläüge 4 Stück) sind wieder angeschlossen. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstandes gegen- 
wärtig oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Hierüber ist diese Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, von dem Wahlvorsteher und den Wahlgehilfen ge- 
nehmigt und, wie folgt, mitunterschrieben worden. 
(Mindestens ein) 
Der Wahlvorsteher Wahlgehilfe Der Protokollführer 
  
Druck und Verlag der Konigl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbold & Söhne, Dresden.
	        
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