Nr.
„Gegenstand der Abgabe.
Steuersatz
v H
M
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Berechnung.
noch
b) die Anerkennung eines nichtsächsischen Adelszeichens im
Falle des § 7 Abs. 2 des Gesetzes, die Einrichtung eines
Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adels-
zeichen betreffend, vom 19. September 1902 (G.= u.
V.-Bl. S. 381), wenn der Antragsteller nachweist, daß
er zur Führung des Adelszeichens nach den Vorschriften
desjenigen Staates berechtigt ist, dessen Angehöriger er
vor Erwerbung der sächsischen Staatsangehörigkeit ge-
wesen ist. «
Anderungen des Inhalts oder Ranges eingetragener
Rechte,
die Bewilligung der Eintragung solcher Anderungen
im Grundbuche oder Schiffsregister, soweit nicht be—
sondere Tarifbestimmungen Anwendung finden
Anmerkungen.
1. Als Anderung des Inhalts eines Rechts im Sinne
dieser Tarifstelle ist es auch anzusehen, wenn
a) an Stelle der Forderung, für welche eine Hypothek besteht,
eine andere Forderung gesetzt wird,
b) die Erteilung des Briefs über eine Hypothek, Grundschuld
oder Rentenschuld nachträglich ausgeschlossen oder die
Ausschließung des Briefs nachträglich aufgehoben wird.
2. Beträgt die tarifmäßige Abgabe für die Bewilligung
der Eintragung
a) des Rechts, dessen Inhalt geändert werden soll,
b) des zurücktretenden oder des vortretenden Rechts
weniger als L. A 50 &, so wird der Stempel für die auf die
Anderung bezügliche Eintragungsbewilligung nur in diesem
geringeren Betrage erhoben.
Auflassungen von Grundstücken, sowie Einigungen über
die Begründung und Übertragung von Rechten, auf
welche die für Grundstücke geltenden Vorschriften An-
wendung finden,
I. wenn außerhalb Sachsens gelegene Grundstücke
oder ihnen gleichgestellte Rechte den Gegenstand der
Auflassung oder Einigung bildken
II. wenn die Auflassung oder Einigung in An-
sehung von Nachlaßgegenständen zwischen Miterben
(Tarifstelle 11 Anm. 1) zum Zwecke der Auseinander-
setzung stattfindet ..........·
zu 1 und II jedoch nicht mehr als
III. in allen anderen Fällen
50
50
50
4 Werts des Grundstücks oder Rechts.
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