Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 564 — 
B. 
Mitteilung 
für das Miet= und Pachtverzeichnis der Gemeinde 
(auf grund der Hausliste vom 12. Oktober 19 . 
  
  
  
  
  
  
  
  
für Br.-Kat.-Nr. Straße und Hausnummierrr J. 
Spalten der Hausliste: 
2 16 17 
.. Wieviel 
Familien— Stand, Beruf und Welcher Art beträgt der für Bemerkungen 
und Vor-Namen Erwerb oder sonstige sind die gepachteten disgebathteren 
der Bewohner nähere Bezeichnung Grundstücke zu bezahlende 
usw. der Bewohner und wo liegen sie? Mhrliche, 
Mark 
am 19. 
Stadtrat. 
  
" Gemeindevorstand. 
*) Nicht aufzunehmen sind Pachtverträge, bei denen 
a) der Pachtzins auf ein Jahr berechnet 400 nicht übersteigt, 
b) ein Mitglied des Königlichen Hauses oder der Reichsfiskus oder der sächsische Staatsfiskus oder eine für den Reichsfiskus 
oder den sächsischen Staatsfiskus verwaltete oder ihnen gleichgestellte Anstalt oder Kasse Pächter ist.
	        
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