Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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O0 . 
10. 
MADE-N 
— 571 — 
Gruppe 3. 
1000 — 1100 — 1200 — 1300 — 1400 — 1500 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Diener III. Klasse (Oausmänner und Heizer in staatlichen Gebäuden, die keiner bestimmten 
Behörde oder Betriebsverwaltung zugewiesen sind). 
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung oder Entschädigung dafür und zwar: für 
Wohnung 300 in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau oder 180 ¼/ in 
anderen Orten, für Heizung 40 , für Beleuchtung 20 .4. 
Wegewärter bei den Staatsforsten (Kap. 1). 
Bahnwärter, Stationswärter, Rottenführer, Wächter bei den Staatseisenbahnen (Kap. 16). 
Küchenmeisterin, Wäscheverwalterin bei der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu 
Dresden (Kap. 50). 
Freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beköstigung. 
Geschirrführer, Wirtschafterinnen bei den mit den Landesanstalten verbundenen Okono- 
mien (Kap. 70). 
Ständige Vorarbeiter beim Großen Garten (Kap. 75). 
Präparator bei der Forstakademie (Kap. 76). 
Straßenwärter, Kanal= und Schleusenwärter, Brückenaufseher bei der Straßen= und 
Wasserbauverwaltung (Kap. 79). 
Die Straßenwärter und der Brückenaufseher Grasnutzung, der Kanal= und Schleusen- 
wärter Nutzung von Feld= und Wiesenland. 
Erste Oberin bei der Universität (Kap. 91). 
Freie Station. 
Wirtschafterinnen bei den Seminaren (Kap. 95). 
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
Gruppe 4. 
a) 1200 — 1300 — 1400 — 1500 — 1600 . 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Schreiber, Maschinenschreiber, Maschinenschreiberinnen, Eisenbahngehilfinnen, Telepho- 
nistinnen. 
Sortiergehilfe bei der Porzellanmanufaktur (Kap. 8). 
Kopisten bei der Verwaltung der indirekten Abgaben (Kap. 21). 
Gehilfe des Druckers beim Oberlandesgerichte (Kap. 39). 
Beschlagschmied, Gestütswärter beim Landstallamte (Kap. 61). 
Die unverheirateten Gestütswärter freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
u Waldwärter bei der Universität (Kap. 91). 
Freie Wohnung und Holzdeputat. 
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